Wie lange werden Bilder gespeichert?

Die Aufbewahrungsdauer von Bildern, die von einem Videoüberwachungssystem erfasst werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die geltende Gesetzgebung in der Schweiz, die Art der Installation und der Zweck der Anlage.

Gesetzliche Aufbewahrungsdauer

In der Schweiz empfiehlt das Gesetz, dass Bilder nur so lange aufbewahrt werden, wie es zur Erreichung des verfolgten Sicherheitsziels erforderlich ist. In der Regel darf dieser Zeitraum 30 Tage nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die Aufzeichnungen automatisch gelöscht werden, es sei denn, sie werden im Rahmen einer Untersuchung oder eines bestimmten Vorfalls benötigt.

Besondere Fälle

Für Unternehmen oder Institutionen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind (sensible Standorte, Industriegebiete, Banken usw.), kann die Dauer angepasst werden, sofern diese Verlängerung gerechtfertigt und dokumentiert ist. Privatpersonen müssen sich ebenfalls an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit halten: Aufnahmen von Privatgelände müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr nützlich sind.

Datenverwaltung durch Watermelon

Watermelon konfiguriert jedes Kamerasystem und jede Aufzeichnung in Übereinstimmung mit den schweizerischen Gesetzen und den spezifischen Bedürfnissen seiner Kunden. Die Aufbewahrungseinstellungen werden so definiert, dass ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre gewährleistet wird.

Sicherheit und Datenschutz

Alle aufgezeichneten Daten sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die von Watermelon installierten Systeme ermöglichen die automatische Löschung von Bildern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und gewährleisten so eine konforme und sichere Verwaltung der Aufzeichnungen.