Bei Watermelon nehmen wir die Einhaltung der Sicherheitsanlagen mit der Schweizer Datenschutzgesetzgebung sehr ernst. Unsere Kamera-, Alarmanlagen und Zutrittskontrollsysteme werden unter strikter Einhaltung des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, konzipiert und installiert.
In der Schweiz findet das DSG Anwendung, nicht die europäische DSGVO. Die neue Schweizer DSG wurde jedoch mit der DSGVO harmonisiert, um den Datenaustausch mit der Europäischen Union zu erleichtern. Unsere Anlagen entsprechen daher beiden Rechtsrahmen, wenn dies erforderlich ist.
Alle unsere Anlagen entsprechen den grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes:
Verhältnismässigkeit: Unsere Videoüberwachungssysteme werden an Ihre tatsächlichen Sicherheitsbedürfnisse angepasst, ohne übermässige Überwachung. Die Kameras werden so positioniert, dass Aufnahmen in benachbarten Privaträumen oder nicht betroffenen öffentlichen Bereichen vermieden werden.
Transparenz: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der obligatorischen Beschilderung, die Personen über die Anwesenheit von Überwachungskameras informiert. Diese Beschilderung muss die Identität des Systemverantwortlichen und den Zweck der Videoüberwachung nennen.
Zweckbindung: Die von Ihren Sicherheitsanlagen erfassten Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, in der Regel zum Schutz von Eigentum und Personen.
In Übereinstimmung mit dem DSG konfigurieren wir Ihre Systeme, um die empfohlenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. In der Regel dürfen Videoaufzeichnungen nicht länger als 24 bis 72 Stunden aufbewahrt werden, es sei denn, es liegt ein Vorfall vor, der eine längere Aufbewahrung für Beweiszwecke erfordert.
Unsere Anlagen ermöglichen die Beantwortung der Rechte der durch die Videoüberwachung betroffenen Personen, insbesondere das Recht auf Zugang zu Aufzeichnungen, die sie betreffen, und das Recht auf Information über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
Alle unsere Systeme integrieren geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen: Datenverschlüsselung, sichere Zugriffe und Authentifizierung, Schutz vor unbefugtem Zugriff und sichere Backups, falls erforderlich.
Für Unternehmen stellen wir die notwendige Dokumentation zur Verfügung, um Ihr Verarbeitungsregister zu füllen, das gemäss DSG für jede Organisation, die regelmässig personenbezogene Daten verarbeitet, obligatorisch ist.
Jede Installation ist einzigartig. Unsere Experten analysieren Ihre spezifische Situation und beraten Sie zu den rechtlichen Aspekten Ihres Sicherheitsprojekts. Wir passen unsere Lösungen an, um die vollständige Einhaltung der geltenden Schweizer Vorschriften zu gewährleisten, unabhängig davon, ob Sie Privatperson oder Unternehmen sind.